swissblawg - Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (RS C-362/14) u.a. entschieden, dass die Safe-Harbor-Grundsätze (das “Framework”) kein angemessenes Schutzniveau für Personendaten gewährleisten, die aus einem EU-Staat in die USA übermittelt werden und dass deshalb die Entscheidung 2000/520 der Europäischen Kommission - die - ungültig ist. mehr
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