swissblawg - Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU liberalisiert die vorübergehende, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen
pro Kalenderjahr. Mitarbeiter, die im Auftrag eines Betriebs mit Sitz im EU/EFTA-Raum eine Dienstleistung bis zu maximal 90 Tagen
erbringen, sind zwar meldepfli... mehr
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