swissblawg - Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf eine Beschwerde zweier Bankkunden gegen eine
Schlussverfügung der EStV betr. Auslieferung ihrer Bankinformationen wegen Fristversämnis nicht ein. Der Entscheid erging im
Zusammenhang mit demselben US-Amtshilfeersuchen wie jenes gemäss A-5390/2013 (s.
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