swissblawg - Das BGer hatte im vorliegenden Urteil den
Begriff der erbrechtlichen Streitigkeit i.S.v. IPRG 86 (Zuständigkeit) auszulegen. Die Erben hatten im Zuge der erbrechtlichen
Auseinandersetzung gegenseitig Gewinnbeteiligungsrechte an Grundstücken vereinbart, waren dann aber in Streit über die Höhe eine... mehr
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